Im Gegensatz zu den großen Religionsgemeinschaften in Deutschland ist die orthodoxe Kirche nicht Teil des Systems zur Erhebung der Kirchensteuer. Der Unterhalt der Osterkirche an der Wandsbeker Chaussee 192, die finanzielle Absicherung des Gemeindepfarrers sowie die Durchführung der Bildungs- und Kulturprojekte der Gemeinde hängen von den freiwilligen Beiträgen ihrer Mitglieder und Spender ab.
Die Unterstützung der Kirchengemeinde erfolgt auf zwei wesentliche Weisen:
1. Offizielle Mitgliedschaft im Verein
Die ordentliche Mitgliedschaft sorgt für finanzielle Planbarkeit und Stabilität zur Deckung der laufenden Betriebskosten der Kirche. Jedes Mitglied erhält Stimmrecht in der Mitgliederversammlung des Vereins und ist damit direkt an den strategischen Entscheidungen und der Leitung der Gemeinde beteiligt. Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 60 Euro pro Jahr, für Studenten, Schüler und Rentner 36 Euro pro Jahr. Ein Antrag auf Mitgliedschaft im Verein kann online über den folgenden Link oder vor Ort in der Kirche mithilfe der dort verfügbaren Formulare gestellt werden.
2. Zweckgebundene oder einmalige Spenden
Finanzielle Spenden unterstützen die laufenden Projekte zur Verschönerung und Ausschmückung der Kirche, die Förderung des Kirchenchors und die Organisation öffentlicher Veranstaltungen. Für jede getätigte Spende stellt der Verein eine offizielle Bescheinigung aus, die von den deutschen Steuerbehörden zur Minderung der Steuerbemessungsgrundlage anerkannt wird (Spendenbescheinigung).
Spenden können über PayPal
oder per Banküberweisung getätigt werden (auch für die Durchführung kirchlicher Sakramente und Gottesdienste wie Taufe, Trauung, Weihe, Gebetsgottesdienst und andere):
Kontoinhaber: Bulgarische orthodoxe Kirchengemeinde "Die Heiligen Kyrill und Methodius"-Hamburg e.V.
IBAN: DE 9220 0300 0006 0202 5280 BIC: HYV EDE MM300
Abhebungen vom Konto der Kirchengemeinde dürfen nur mit der uneingeschränkten Zustimmung und in Anwesenheit des Priesters, des Vorsitzenden der Gemeinde und des Schatzmeisters erfolgen. Einmal jährlich wird in einer für jedes Mitglied zugänglichen Mitgliederversammlung über die Verwendung der Einnahmen entschieden und Rechenschaft über die Mittelverwendung des vergangenen Jahres abgelegt.