In der Verordnung des Hamburger Senats ist es nicht verboten die Hl. Liturgie mit Gläubigen zu feiern. Allerdings gelten bestimmte Voraussetzungen. Der Vorstand unserer Gemeinde hat diesbezüglich ein Infektionsschutzkonzept erarbeitet. Hierunter ein Auszug davon:

1.1.       Die Anzahl der am Gottesdienst teilnehmenden Personen ergibt sich aus der Größe des Aufenthaltsbereichs und unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1.5 m.
1.2.      Für alle anwesenden Personen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Kinder sind bis zur Vollendung des siebten Lebensjahrs von der Tragepflicht befreit. Auf die Nutzung von Desinfektionsmitteln dringend hingewiesen.
1.3.      Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1.5 m (gilt nicht für Familienangehörigen oder Personen, die in einem Haushalt leben) wird vorausgesetzt.
1.4.      Menschen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung (wie z.B. Erkältungs-Symptomen) bleiben zuhause.
1.5.      Das Kirchen-Café fällt aus. Speisen und Getränke werden nicht angeboten. 
1.6.     Nach Abschluss des Gottesdienstes verlassen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Kirchengebäude unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1.5 m.

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Die Kirche ist geöffnet mittwochs und freitags 16:00 - 19:00 Uhr und sonntags 9:30 - 14:00 Uhr
Wandsbeker Chaussee 192 | 22089 Hamburg
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