Priester Jakov und der Kirchenvorstand der Bulgarischen orthodoxen Kirchengemeinde "Die Heiligen Kyrill und Methodius“ – Hamburg e.V.
LADEN SIE HERZLICH EIN
am 19.02.2023, um 12:00 Uhr
in der Osterkirche Eilbek, Wandsbeker Chaussee 192, 22089 Hamburg (*)
zur jährlichen Mitgliederversammlung.

Tagesordnung:

TOP 1: Bericht des Vorsitzenden über die Kirchenarbeit im Jahr 2022
TOP 2: Bericht des Schatzmeisters für 2022
TOP 3: Vorstellung des Budgets für 2023
TOP 4: Entlastung des Vorstandes
TOP 5: Beschlussfassung über die Satzungsänderung:

§9 Abs. 1 der Satzung wird geändert von aktuell „Der Vorstand des Vereins besteht aus fünf Personen, nämlich: einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Sekretär, einem Schatzmeister sowie dem Verantwortlichen für die kulturelle Tätigkeit.
zu
Der Vorstand des Vereins besteht aus vier Personen, nämlich: einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Sekretär und einem Schatzmeister“.

§9 Abs. 3 der Satzung wird geändert von aktuell: „Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende dürfen durch Beschluss der Mitgliederversammlung gleichzeitig das Amt des Sekretärs, des Schatzmeisters oder des Verantwortlichen für die kulturelle Tätigkeit bekleiden.“
zu
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende dürfen durch Beschluss der Mitgliederversammlung gleichzeitig das Amt des Sekretärs oder des Schatzmeisters bekleiden.“

§9 Abs. 5 der Satzung wird geändert von aktuell: „Der Priester ist Ehrenvorsitzender. Er nimmt an allen Beratungen des Vorstands teil und hat Stimmrecht für Beschlüsse, die das religiöse und das kirchliche Leben sowie Glaubensfragen betreffen.
zu
Der Priester ist Ehrenvorsitzender. Er nimmt an allen Beratungen und Beschlüssen des Vorstands teil und hat Stimmrecht.“

§9 Abs. 6 der Satzung wird geändert von aktuell: „Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Personen im Falle eines fünf- oder sechsköpfigen Vorstands, bzw. vier Personen im Falle eines siebenköpfigen Vorstands anwesend sind.
zu
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Personen im Falle eines vier- oder fünfköpfigen Vorstands, bzw. vier Personen im Falle eines sechs- oder siebenköpfigen Vorstands anwesend sind.

TOP 6: Wahl eines neuen Kirchenvorstands
TOP 7: Verschiedenes
 

Der Kirchenvorstand der Bulgarischen orthodoxen Kirchengemeinde "Die Heiligen Kyrill und Methodius“ – Hamburg e.V.